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Lockdown

Leider ist aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport untersagt.

Ihr hört von uns sobald sich die Lage entspannt und wir uns wieder sicher auf dem Turnboden bewegen können!

Danke für euer Verständnis, passt auf euch auf und bleibt gesund!

Der Vorstand des Turnverein Wildenau